Breitbandausbau
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Bischberg beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Bischberg in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
Übersichtskarte IST-Versorgung
Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Bischberg gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 09.06.2023 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Ältere Verfahren:
Breitbanderschließung Gemeinde Bischberg (Los 1)
Erschließungsgebiet 2 (Gewerbegebiet - altes Los 2 - Zweites Förderverfahren):
Breitbanderschließung Gemeinde Bischberg - Zweites Förderverfahren