Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Bischberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bischberg.de
Durchsetzungsverfahren
Sie haben die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter Feedback zur Barrierefreiheit
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Bischberg
Schulstr. 16
96120 Bischberg
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html