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Schutz der Wasserversorgung zur Winterszeit

21. 11. 2024

Wie jedes Jahr erinnert die Gemeinde mit Beginn der kalten Jahreszeit alle Grundstücksbesitzer daran, Wasserleitungen rechtzeitig winterfest zu machen und empfiehlt folgende vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Frost und Schäden:

 

- Alle nicht benutzten Leitungen sollten abgestellt und entleert und die besonders forstgefährdeten Anlageteile wie z.B. Leitungen in Dachböden, an Außenmauern, in nicht benutzten Räumen etc., vor allem aber Wasserbehälter und Wasserzähler durch Umwickeln mit geeigneten Materialien isoliert werden. Bei besonders starkem Frost empfiehlt es sich, das Wasser ganz abzustellen und die Leitungen zu entleeren.

 

- Erhöhte Aufmerksamkeit sollte Wasserzählern in Neubauten geschenkt werden, da sie im besonderen Maße der Kälteeinwirkung ausgesetzt sind. Um die Wasserzufuhr zu sichern, ist beim Sinken der Temperaturen bis zum Gefrierpunkt der Raum, in dem sich der Wasserzähler befindet, rechtzeitig zu heizen bzw. zu isolieren. Diese Maßnahme macht sich bezahlt, denn für die Auswechslung und Reparatur aufgefrorener Wasserzähler können im Einzelfall hohe Kosten anfallen.

 

- Auf Antrag lässt die Gemeinde Bischberg nicht genutzte und besonders gefährdete Wasserzähler vor Winterbeginn gegen Kostenerstattung austauschen und lässt sie wieder im Frühjahr installieren (ausgenommen hiervon sind Gartenwasserzähler).

 

- Sind Waschbecken oder Toiletten dennoch eingefroren, so darf nur mit lauwarmem Wasser aufgetaut werden. Bei eingefrorenen Leitungen ist es ratsam, einen Fachmann oder einen zugelassenen Installateur zu Rate zu ziehen, da Lötlampen in der Hand von Laien beträchtliche Schäden und schwere Unfälle verursachen können.

 

Am besten sind vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um ohne unliebsame Überraschungen gut über den Winter zu kommen.

 

 

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