Grundsteuerreform 2025
Aufgrund der Vielzahl von Änderungen werden derzeit noch einzelne Grundsteuermessbeträge in unser Programm eingelesen. Aussagen zu den einzelnen Veränderungen können nicht getroffen werden. Wir bitten um Geduld bis zum Erlass der Grundsteuerbescheide im Dezember 2024.
Wie kann ich mir selbst einen Überblick verschaffen?
Neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag für ab 1. Januar 2025 für Ihr Grundstück
X Hebesatz 2,38 v. H.
= neuer Jahresbeitrag der Grundsteuer
: 4 ist vierteljährliche Rate (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.)
Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefon-nummer 089 30700077.